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Staatlich geförderte Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rente als einzige Vorsorge im Alter nicht mehr ausreicht um sich einen gewissen Lebensstandard zu halten, entwickelte der Staat nach der Rentenreform von 2001 zwei Varianten der geförderten Altersvorsorge. Diese sollten durch den Zuschuss vom Staat mehr Menschen dazu bewegen privat vorzusorgen. Nach leichten Startschwierigkeiten haben sich beide Varianten etabliert.
Varianten der staatlich geförderten Altersvorsorge
| Riester Rente |
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| Rürup Rente |
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| Betriebliche Altersvorsorge |
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